Entschuldigungsformular Kursstufe
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies dem Sekretariat unter Angabe des Grundes spätestens am zweiten Tag der Verhinderung telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Falls die telefonische (oder elektronische) Entschuldigung erfolgt ist, muss eine schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Nachreichfrist von 3 Schultagen nach Eingang der mündlichen Entschuldigung dem Sekretariat vorliegen.
Ohne Vorabtelefonat muss die schriftliche Entschuldigung bereits am 2.Tag vorliegen.
Ebenfalls ist mitzuteilen, wenn durch das Fehlen Klausuren / Klassenarbeiten versäumt werden. Geht die schriftliche Mitteilung nicht fristgerecht ein (Eingangsstempel), so wird die entsprechende Fehlzeit als unentschuldigt vermerkt.
Bei unentschuldigtem Fehlen in einer Klausur / Klassenarbeit wird diese mit 0 Notenpunkten / Note „6“ bewertet.
Erkrankt ein Schüler im Verlauf des Vormittags so schwer, dass er den Unterricht nicht mehr besuchen kann, muss er sich in jedem Fall im Sekretariat abmelden, ehe er den Heimweg antritt. Auch in diesem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung fristgerecht abgegeben werden (Briefkasten beim Sekretariat).
Die folgende Übersicht zeigt zusammenfassend die verschiedenen Entschuldigungsmöglichkeiten:
1. Tag | 2. Tag | 3. Tag | 4. Tag | 5. Tag |
krank (kein Anruf) | Anruf / mündl.* Entschuldigung | Nachreichfrist --------------> | Schriftliche# Entschuldigung | |
krank und Anruf | Nachreichfrist ----------> | schriftliche Entschuldigung |
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krank (kein Anruf) | schriftliche Entschuldigung |
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krank und schriftliche Entschuldigung |
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* mündlich: auch telefonisch, elektronisch
# schriftlich: Entschuldigung / Entschuldigungsformular (Kursstufe) mit Unterschrift, auch gescannt oder per Fax
Das Entschuldigungsformular zum Download finden Sie hier.
gez. Karin Höflinger-Schwarz