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Entschuldigungsformular Kl. 5 -10

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies dem Se­kre­tariat unter Angabe des Grundes spätestens am zweiten Tag der Verhinderung telefonisch oder schrift­lich mitzuteilen. Falls die telefonische (oder elektronische) Entschuldigung erfolgt ist, muss eine schriftliche Entschul­digung innerhalb einer Nachreichfrist von 3 Schultagen nach Eingang der mündlichen Entschuldigung dem Sekretariat vorliegen.

Ohne Vorabtelefonat muss die schriftliche Entschuldigung bereits am 2.Tag vorliegen.
Ebenfalls ist mitzuteilen, wenn durch das Fehlen Klausuren / Klassenarbeiten versäumt werden. Geht die schriftliche Mitteilung nicht fristgerecht ein (Eingangsstempel), so wird die entsprechende Fehlzeit als un­ent­schuldigt vermerkt.
Bei unentschuldigtem Fehlen in einer Klausur / Klassenarbeit wird diese mit 0 Notenpunkten / Note „6“ bewertet.

Erkrankt ein Schüler im Verlauf des Vormittags so schwer, dass er den Unterricht nicht mehr besuchen kann, muss er sich in jedem Fall im Sekretariat abmelden, ehe er den Heimweg antritt. Auch in diesem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung fristgerecht abgegeben werden (Briefkasten beim Lehrerzimmer).

Die folgende Übersicht zeigt zusammenfassend die verschiedenen Entschuldigungsmöglichkeiten:

1. Tag2. Tag3. Tag4. Tag5. Tag

krank (kein Anruf)

Anruf / mündl.* Entschuldigung

Nachreichfrist -------------->

Schriftliche# Entschuldigung

krank und Anruf

        Nachreichfrist ---------->

schriftliche Entschuldigung

 

krank (kein Anruf)

schriftliche Entschuldigung

 

 

 

krank und schriftliche Entschuldigung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* mündlich: auch telefonisch, elektronisch

# schriftlich: Entschuldigung / Entschuldigungsformular (Kursstufe) mit Unterschrift, auch gescannt oder per Fax

 

Das Entschuldigungsformular zum Download finden Sie hier.

 

gez. Karin Höflinger-Schwarz